Aktuell, Stand 4. August 2026: CHECK24 hat angekündigt, das Baufinanzierungsgeschäft zu beenden. Für Kundinnen und Kunden, die ihre Immobilienfinanzierung über das Portal abgeschlossen haben, stellt sich damit sehr konkret die Frage, wer sie künftig betreut. Die wichtigste Antwort vorweg: An Ihrem Darlehensvertrag ändert das nichts. An Ihrer Betreuung schon.
Ein Anruf, der ins Leere läuft. Eine E-Mail-Adresse, die nicht mehr existiert. Oder, wie jetzt bei CHECK24, die Nachricht, dass ein ganzes Geschäftsfeld eingestellt wird. Für viele Immobilienbesitzer ist das der Moment, in dem eine unangenehme Frage aufkommt: Was passiert jetzt eigentlich mit meiner Finanzierung?
Die gute Nachricht vorweg: Ihrem Darlehen passiert nichts. Es läuft unverändert weiter. Was Ihnen fehlt, ist etwas anderes, und das merken Sie meist erst später, wenn es darauf ankommt. In diesem Beitrag lesen Sie, was rechtlich wirklich gilt, welche fünf Situationen ohne Betreuung teuer werden können und wie Sie Ihren Baufinanzierungsvermittler wechseln, ohne dabei etwas zu riskieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Darlehensvertrag besteht mit der Bank, nicht mit dem Vermittler oder dem Portal. Zins, Rate, Tilgung und Zinsbindung bleiben unverändert.
- Es besteht kein Handlungsdruck und keine Frist. Sie müssen nichts kündigen und nichts neu verhandeln.
- Was wegfällt, ist die Betreuung: Marktzugang, Fristenüberwachung und ein Ansprechpartner, der mit der Bank spricht.
- Der Wechsel zu einem anderen Vermittler ist jederzeit möglich und kostet Sie nichts. Die Vergütung übernimmt die Bank.
- Kritisch wird es beim Zinsbindungsende. Genau dort entscheidet sich, ob Sie über die Restlaufzeit einen vier- oder fünfstelligen Betrag zu viel zahlen.
Was der Rückzug von CHECK24 aus der Baufinanzierung bedeutet
Vergleichsportale haben die Baufinanzierung in den vergangenen Jahren stark verändert. Sie haben Zinsen transparent gemacht, den Vergleich vereinfacht und Millionen Menschen einen ersten Überblick verschafft. Zieht sich ein großer Anbieter aus diesem Geschäft zurück, betrifft das entsprechend viele Haushalte, ohne dass die meisten davon zunächst etwas merken. Die Rate wird weiter abgebucht, der Vertrag läuft.
Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen zwei völlig verschiedenen Ebenen.
Ebene eins: Ihr Kredit. Der ist bei einer Bank. CHECK24 hat Ihre Finanzierung vermittelt, also den Vergleich gemacht, die Unterlagen aufbereitet und den Antrag eingereicht. Kreditgeber wurde aber immer ein Institut aus dem Vergleich, etwa eine Direktbank, eine Versicherung oder eine Sparkasse. Diese Bank bleibt Ihr Vertragspartner, unabhängig davon, was das Portal tut.
Ebene zwei: Ihre Betreuung. Die lag beim Portal, und die fällt weg. Niemand erinnert Sie mehr an das Ende Ihrer Zinsbindung, niemand rechnet Ihnen aus, ob ein Forward-Darlehen sinnvoll ist, niemand verhandelt bei der nächsten Runde für Sie. Genau hier entsteht der Handlungsbedarf, und zwar nicht heute, sondern spätestens ein halbes Jahr vor Ihrem nächsten Zinsbindungsende.
Was Sie jetzt konkret tun sollten, ist überschaubar: Legen Sie sich die Unterlagen aus der Checkliste weiter unten zusammen, notieren Sie sich das Datum Ihres Zinsbindungsendes mit einer Erinnerung sechs Monate vorher, und klären Sie, wer künftig Ihr Ansprechpartner ist. Mehr ist es nicht. Vor allem: Lassen Sie sich nicht in eine schnelle Umschuldung drängen. Es gibt keinen Grund zur Eile, und einen Anlass zum Wechseln der Bank schafft der Rückzug eines Vermittlers gerade nicht.
Ihr Vertragspartner ist die Bank, nicht der Vermittler
Das ist der Punkt, der die meiste Unruhe nimmt. Ein Darlehensvertrag kommt nach § 488 BGB zwischen Ihnen und dem Kreditinstitut zustande. Der Vermittler hat diesen Vertrag angebahnt, verhandelt und begleitet, aber er ist niemals Vertragspartei geworden. Für ein Vergleichsportal gilt das genauso wie für einen Berater vor Ort.
Konkret heißt das: Sollzins, monatliche Rate, Tilgungssatz, Sondertilgungsrechte, Zinsbindungsdauer und die eingetragene Grundschuld bleiben exakt so, wie sie im Vertrag stehen. Ihre Bank kann daraus keine Änderung ableiten, und Sie müssen von sich aus nichts unternehmen. Weder eine Kündigung noch eine Umschuldung noch eine Neuverhandlung ist erforderlich, nur weil auf der Vermittlerseite jemand wegfällt oder ein Portal das Geschäft einstellt.
Ein Blick auf den Kontoauszug macht das schnell klar. Dort steht der Name der Bank, die Ihnen das Geld gegeben hat, nicht der Name des Vermittlers. Diese Bank ist Ihre Adresse für alles, was den laufenden Vertrag betrifft: Tilgungsplan, Restschuldbescheinigung, Sondertilgung, Grundschuld.
Wenn Sie also gerade gelesen haben, dass Ihr Vermittler oder Ihr Portal nicht mehr für Sie zuständig ist: Atmen Sie durch. Es gibt keine Frist, die Ihnen davonläuft, und niemand darf Ihnen unter Zeitdruck ein neues Produkt verkaufen.
Was Sie mit dem Vermittler verlieren, und wann das weh tut
Verloren geht nicht der Vertrag, sondern die Arbeit, die drumherum passiert. Ein guter Vermittler leistet über die Laufzeit hinweg drei Dinge, die im Vertragstext nirgends auftauchen.
Erstens den Marktzugang. Ein unabhängiger Vermittler gleicht Ihre Situation mit den Vergaberichtlinien und Zinskonditionen vieler Banken ab. Wir arbeiten mit über 600 Banken, Sparkassen, Versicherern und Förderinstituten zusammen. Fällt dieser Zugang weg, bleibt Ihnen im Zweifel nur das Angebot Ihrer bisherigen Bank, und das ist selten das beste am Markt.
Zweitens die Fristenüberwachung. Zinsbindungsende, Sondertilgungstermine, das Auslaufen einer Förderzusage, der früheste sinnvolle Zeitpunkt für ein Forward-Darlehen: Diese Termine muss jemand im Blick behalten. Fällt das weg, merken Sie es oft erst, wenn der Brief der Bank im Kasten liegt und die Uhr schon läuft.
Drittens die Kommunikation mit der Bank. Wer schon einmal versucht hat, mitten in der Laufzeit eine Ratenanpassung, eine Teilgrundschuldfreigabe oder eine Nachfinanzierung durchzusetzen, weiß, wie viel davon Routinearbeit und Formulierung ist. Wie sehr sich eine saubere Vorbereitung auszahlt, zeigt sich schon bei der ersten Finanzierung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag Wie Sie Ihre Baufinanzierung clever planen.
Besonders betroffen: wer über ein Vergleichsportal abgeschlossen hat
Eine Betreuungslücke trifft nicht alle gleich hart. Wer seine Finanzierung über ein Portal abgeschlossen hat, steht oft schlechter da als jemand, der einen festen Berater hatte. Dafür gibt es drei Gründe.
Es gab selten einen festen Ansprechpartner. Beratung über Portale läuft in der Regel über wechselnde Mitarbeiter in einer Hotline. Fällt die Organisation weg, gibt es niemanden, der Ihren Fall kennt und den Sie persönlich erreichen. Bei einem Berater vor Ort bleibt zumindest die Chance, dass ein Kollege im selben Büro übernimmt.
Die Unterlagen liegen verstreut. Viele Portalkunden haben ihre Dokumente ausschließlich in einem Online-Kundenkonto. Wird ein Geschäftsbereich abgewickelt, ist unklar, wie lange dieser Zugang noch besteht. Loggen Sie sich deshalb zeitnah ein und laden Sie alles herunter, was Sie finden: Vertragskopien, Korrespondenz, Nachweise, Berechnungen. Fehlt Ihnen danach etwas, hilft Ihre Bank weiter, und für die beim Vermittler gespeicherten Daten haben Sie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung einen Auskunftsanspruch.
Das sogenannte Erstbestellerprinzip entfällt in der Praxis. Portale arbeiten teilweise mit der Regel, dass Kunden die finanzierende Bank nicht selbst kontaktieren dürfen, weil das Portal das Angebot sonst nicht mehr platzieren darf. Diese Einschränkung betrifft die Anbahnung, nicht Ihren laufenden Vertrag. Bei einem bereits ausgezahlten Darlehen sind und bleiben Sie ohne Umweg der Ansprechpartner Ihrer Bank.
Die fünf Momente, in denen es ohne Ansprechpartner teuer wird
Solange alles glatt läuft, fällt eine Betreuungslücke gar nicht auf. Die Rate wird abgebucht, das Darlehen wird kleiner, fertig. Spürbar wird es genau an diesen fünf Punkten.
1. Das Zinsbindungsende
Der wichtigste Termin Ihrer gesamten Finanzierung. Hier wird über die Konditionen der nächsten zehn oder fünfzehn Jahre entschieden, und zwar innerhalb weniger Wochen. Details dazu weiter unten.
2. Sondertilgung und Ratenanpassung
Viele Verträge erlauben jährliche Sondertilgungen, oft bis zu fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme, und ein- oder zweimalige Änderungen des Tilgungssatzes. Diese Rechte verfallen, wenn sie nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeübt werden. Ohne Erinnerung wird daraus schlicht verschenktes Geld.
3. Das Forward-Darlehen
Läuft Ihre Zinsbindung erst in einigen Jahren aus, können Sie sich das heutige Zinsniveau vorab sichern. Je nach Bank ist ein Vorlauf von bis zu 66 Monaten möglich. Ob sich der Aufschlag für diese Reservierung lohnt, hängt vom Markt und von Ihrer persönlichen Risikobereitschaft ab. Ohne jemanden, der beides gegeneinanderrechnet, wird das zur Bauchentscheidung.
4. Modernisierung und Förderung
Neue Heizung, Dämmung, Fenster, altersgerechter Umbau: Fast immer stellt sich die Frage, ob eine Aufstockung des bestehenden Darlehens, ein separater Modernisierungskredit oder ein KfW-Programm der bessere Weg ist. Fördermittel müssen zudem in der richtigen Reihenfolge beantragt werden, in der Regel vor Auftragsvergabe. Ein Fehler in der Reihenfolge kostet die komplette Förderung.
5. Wenn sich das Leben ändert
Jobverlust, Elternzeit, Trennung, Erbschaft, ein beruflicher Umzug oder der Verkauf der Immobilie. Alles davon berührt die laufende Finanzierung, und in jedem dieser Fälle gibt es mehr als eine Lösung. Wer verkauft, sollte zusätzlich die Nebenkosten der Anschlussimmobilie im Blick haben, allen voran die Grunderwerbsteuer in Bayern.
Sofort-Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie zusammenstellen
Egal, wie Sie weiter vorgehen: Mit diesen Dokumenten in einem Ordner sind Sie jederzeit handlungsfähig. Das dauert eine gute halbe Stunde und erspart Ihnen später Hektik.
- Der Darlehensvertrag inklusive aller Nachträge und Zusatzvereinbarungen
- Der aktuelle Tilgungsplan Ihrer Bank
- Das exakte Datum des Zinsbindungsendes, notiert im Kalender mit einer Erinnerung sechs Monate vorher
- Die voraussichtliche Restschuld zu diesem Datum
- Ein aktueller Grundbuchauszug sowie die Angaben zur eingetragenen Grundschuld
- Objektunterlagen: Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen
- Bestehende Förderzusagen und deren Laufzeiten
- Alles aus dem Online-Kundenkonto Ihres bisherigen Vermittlers oder Portals, solange der Zugang besteht
Falls Ihnen Unterlagen fehlen, die Ihr bisheriger Vermittler hatte: Sie haben nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung einen Auskunftsanspruch über die zu Ihnen gespeicherten Daten. Eine formlose schriftliche Anfrage genügt. Den Tilgungsplan und die aktuelle Restschuld bekommen Sie ohnehin direkt bei Ihrer Bank.
Baufinanzierungsvermittler wechseln: jederzeit möglich, für Sie kostenfrei
Hier räumen wir mit zwei hartnäckigen Missverständnissen auf.
Missverständnis eins: Man sei an den Vermittler gebunden. Ist man nicht. Ein Vermittlungsauftrag ist kein Dauerschuldverhältnis mit Kündigungsfrist. Sie können ihn jederzeit beenden und sich an jemand anderen wenden. Einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb eines Unternehmens einen bestimmten Mitarbeiter als Betreuer zugewiesen zu bekommen, gibt es umgekehrt allerdings auch nicht.
Missverständnis zwei: Ein Wechsel koste Geld. Tut er nicht. Die Vergütung eines Immobiliardarlehensvermittlers zahlt die finanzierende Bank aus ihrer Marge, nicht Sie. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden, dass diese Provision im Darlehensvertrag nicht gesondert ausgewiesen werden muss, gerade weil sie kein zusätzlicher Kostenblock für den Darlehensnehmer ist. Für Sie ändert sich am Zinssatz durch die Einschaltung eines Vermittlers nichts, im Regelfall im Gegenteil.
Der Wechsel selbst läuft unspektakulär ab. Sie bringen die Unterlagen aus der Checkliste mit, schildern Ihre Situation, und der neue Ansprechpartner verschafft sich ein Bild vom Bestand. Ein bestehendes Darlehen wird dabei nicht angerührt. Es geht ausschließlich darum, wer Sie ab jetzt begleitet und was beim nächsten Entscheidungspunkt zu tun ist.
Woran Sie einen verlässlichen Vermittler erkennen
Wenn Sie ohnehin neu suchen, lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen. Diese Punkte sind objektiv prüfbar.
Die Zulassung. Wer Immobiliardarlehen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach § 34i der Gewerbeordnung. Voraussetzung dafür sind eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK, eine Berufshaftpflichtversicherung, geordnete Vermögensverhältnisse und persönliche Zuverlässigkeit. Jede Zulassung wird im Register nach § 11a GewO eingetragen.
Der Registercheck. Dieses Register ist öffentlich. Unter vermittlerregister.info können Sie in einer Minute nachsehen, ob Ihr Gegenüber tatsächlich zugelassen ist. Nutzen Sie das. Es kostet nichts und sagt mehr aus als jedes Siegel auf einer Website.
Ein fester Ansprechpartner mit Namen. Genau dieser Punkt ist der Grund, warum Sie diesen Artikel überhaupt lesen. Fragen Sie konkret: Wer betreut mich in drei Jahren? Bekomme ich beim nächsten Anruf dieselbe Person? Gibt es ein Büro, in das ich kommen kann?
Die Breite des Bankenzugangs. Je mehr Institute angebunden sind, desto größer die Chance, dass auch eine Finanzierung abseits des Standardfalls gelingt, etwa bei Selbstständigkeit, älterem Bestand, Erbbaurecht oder knappem Eigenkapital.
Die Beratungspflicht. Ein ungebundener Vermittler schuldet Ihnen eine umfassende und richtige Aufklärung über die infrage kommenden Finanzierungsmöglichkeiten. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass reale Risiken dabei nicht so verharmlost werden dürfen, dass sie rein theoretisch wirken. Ein Berater, der nur Vorteile aufzählt, erfüllt diese Pflicht nicht.
Der Härtetest: Ihre Anschlussfinanzierung
Am Ende der Zinsbindung zeigt sich, was eine gute Betreuung wert ist. Der Ablauf ist gesetzlich und vertraglich enger getaktet, als die meisten erwarten.
Ihre Bank muss Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung mitteilen, ob sie Ihnen eine Verlängerung anbietet. Kommt dieses sogenannte Prolongationsangebot, gilt es in der Praxis oft nur rund 14 Tage. In diesem kurzen Fenster sollen Sie eine Entscheidung über die nächsten zehn Jahre treffen, und zwar ohne Vergleichswert, wenn Sie keinen eingeholt haben.
Genau hier wird der Wegfall eines Vermittlers zum Geldthema. Wer bisher darauf vertraut hat, dass sich das Portal rechtzeitig meldet, bekommt diese Erinnerung nun nicht mehr. Übrig bleibt der Brief der eigenen Bank, und die hat ein naheliegendes Eigeninteresse daran, dass Sie ohne Vergleich unterschreiben.
Sinnvoll ist deshalb, drei bis sechs Monate vor dem Stichtag Vergleichsangebote einzuholen. Drei Monate reichen aus, um auch eine vollständige Umschuldung zu einer anderen Bank vorzubereiten, inklusive Grundschuldabtretung.
Wie viel dabei auf dem Spiel steht, zeigt eine überschlägige Rechnung. Anfang August 2026 liegen die Konditionen für zehn Jahre Zinsbindung je nach Eigenkapital und Bonität etwa zwischen 3,60 % und 4,10 % effektivem Jahreszins. Nach dem Anstieg um rund 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte im Juli 2026 bewegt sich der Markt derzeit seitwärts. Bei einer Restschuld von 180.000,00 € macht ein Unterschied von nur 0,3 Prozentpunkten über zehn Jahre grob 4.500,00 € an Mehrkosten aus. Für zwei Telefonate und ein paar Unterlagen ist das eine bemerkenswerte Rendite.
Ein zweites Recht wird oft übersehen: Nach § 489 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung jederzeit kündigen, ganz oder teilweise, unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei einer ursprünglich vereinbarten Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren, und dieses Recht verfällt nicht. Wer 2015 zu deutlich anderen Konditionen abgeschlossen hat, sollte das prüfen lassen.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert mit meiner Baufinanzierung, wenn CHECK24 das Baufinanzierungsgeschäft einstellt?
Ihr Darlehen läuft unverändert weiter. Der Kreditvertrag besteht zwischen Ihnen und der finanzierenden Bank, nicht mit dem Portal. Zins, Rate, Tilgung, Zinsbindung und Grundschuld bleiben identisch. Sie müssen nichts kündigen und nichts umschulden. Was wegfällt, ist die Betreuung, insbesondere die Vorbereitung Ihrer Anschlussfinanzierung.
Wer ist jetzt mein Ansprechpartner für meinen laufenden Kredit?
Für alles, was den bestehenden Vertrag betrifft, also Tilgungsplan, Restschuld, Sondertilgung, Ratenänderung oder Grundschuld, ist Ihre finanzierende Bank zuständig. Deren Namen finden Sie im Darlehensvertrag und auf dem Kontoauszug. Für den Vergleich beim nächsten Zinsbindungsende brauchen Sie zusätzlich einen unabhängigen Vermittler Ihrer Wahl.
Sollte ich jetzt vorsorglich umschulden?
Nein. Der Rückzug eines Vermittlers oder Portals ist kein Grund für eine Umschuldung. Eine vorzeitige Ablösung während der Zinsbindung würde in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Sinnvoll ist ein Vergleich zum regulären Zinsbindungsende oder, bei Darlehen mit mehr als zehn Jahren Laufzeit seit Vollauszahlung, im Rahmen des Sonderkündigungsrechts nach § 489 BGB.
Kann ich meinen Baufinanzierungsberater wechseln?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Ein Vermittlungsauftrag lässt sich formlos beenden. Einen Anspruch darauf, innerhalb eines Unternehmens einen bestimmten Mitarbeiter zugewiesen zu bekommen, haben Sie allerdings nicht. In diesem Fall bleibt nur der Wechsel des Vermittlers.
Kostet ein Vermittlerwechsel etwas?
Nein. Die Vergütung eines Immobiliardarlehensvermittlers zahlt die finanzierende Bank, nicht der Kunde. Auch die Beratung und der Angebotsvergleich sind für Sie kostenfrei und unverbindlich.
Was mache ich mit meinen Unterlagen aus dem Online-Kundenkonto?
Laden Sie alles herunter, solange der Zugang besteht: Vertragskopien, Berechnungen, Korrespondenz und Nachweise. Fehlt Ihnen danach etwas, erhalten Sie den Darlehensvertrag und den Tilgungsplan jederzeit bei Ihrer Bank. Für die beim Vermittler gespeicherten Daten haben Sie zusätzlich einen Auskunftsanspruch nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
Woran erkenne ich einen seriösen Baufinanzierungsvermittler?
An der eingetragenen Erlaubnis nach § 34i GewO, die Sie unter vermittlerregister.info selbst prüfen können, an einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, an einem namentlich benannten festen Ansprechpartner statt einer wechselnden Hotline und an einem breiten Bankenzugang. Ein seriöser Berater benennt außerdem Risiken, nicht nur Vorteile.
Lieber ein persönliches Gespräch als eine Warteschleife
Eine Immobilienfinanzierung läuft zwanzig, dreißig Jahre. In dieser Zeit ändern sich Zinsen, Fördermittel und Lebensumstände, und jedes Mal steht eine Entscheidung an. Wer dann keinen festen Ansprechpartner hat, entscheidet entweder allein oder gar nicht. Beides ist teuer. Der Rückzug eines großen Anbieters führt vielen Haushalten gerade sehr deutlich vor Augen, wie schnell so eine Lücke entstehen kann.
Wenn Sie Ihren Baufinanzierungsvermittler wechseln möchten oder einfach eine zweite Meinung zu Ihrer laufenden Finanzierung suchen: Wir sehen uns Ihren Bestand gerne an, kostenfrei und unverbindlich, ohne dass daraus eine Verpflichtung entsteht. Als unabhängige Vermittler mit Zugriff auf über 600 Banken vergleichen wir für Sie, was Ihre Bank Ihnen anbietet, mit dem, was der Markt hergibt. Und Sie wissen, wer beim nächsten Mal ans Telefon geht.
Sie erreichen uns persönlich in unseren Büros in Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding und Regensburg. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite Standorte, einen Termin vereinbaren Sie direkt über das Kontaktformular oder telefonisch unter 08441 7979796.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Finanzierungs-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Konditionen und Fördermöglichkeiten sind stets im Einzelfall zu prüfen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.


